München, Aschaffenburg, Mannheim, ein von Afghanistan aus gesteuerter IS-Ableger und ein Netzwerk von Afghanen, das TikTok mit islamistischer Propaganda bespielt. Eine Serie alarmierender Fälle, in denen afghanische Asylbewerber ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellten. Natürlich sind nicht alle nach Deutschland eingewanderten Afghanen gewaltbereit oder radikalislamische Schläfer. Doch im Fahrwasser der humanitären Aufnahmebereitschaft sickerte auch ein gefährliches Personenpotenzial durch, das zur sicherheitspolitischen Zerreißprobe wurde.
In der aktuellen Debatte über Migration appelliert der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) an Politik und Gesellschaft, sich diesen Herausforderungen mit Mut, Verstand und Empathie zu stellen. Es ist Zeit für einen Weckruf: Mitmenschlichkeit und Vernunft dürfen nicht auf der Strecke bleiben.
Die Diskussion über "Migration" ist seit langem von einiger Unkenntnis der Zusammenhänge geprägt. Beispielsweise wird immer wieder der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Migranten unterschlagen – und in der Tat spiegelt sich das in der ganzen Debatte wider. Etwa auch in der Frage, was denn „illegale Migration“ eigentlich genau sein soll. Ein klärender Blick auf die rechtlichen Zusammenhänge und die tatsächlichen Verhältnisse – die durchaus divergieren – wäre daher nützlich. Udo Endruscheit versucht es.
Am Donnerstag erklärte Robert Maier, Stifterkreismitglied der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und Sohn der früheren SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier, seinen Austritt bei den Sozialdemokraten. 20 Jahre lang war er Mitglied der Partei gewesen, 2019 hatte er für den Vorsitz kandidiert. In einem fünfseitigen Offenen Brief legte er im Business-Netzwerk LinkedIn dar, warum er die SPD nicht mehr als "seine" Partei erkennt.
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist eine grausame Praxis in vielen Ländern. Und doch ist eine entsprechende Gefährdung nicht ohne Weiteres ein Grund für Asyl in Deutschland.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Forderung von CDU-Chef Friedrich Merz nach einem generellen Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien nach dem Messerangriff in Solingen als "unmenschlich und populistisch".
Steht das Kirchenasyl vor dem Aus? Das fragt eine Organisation, die sich für eben dieses Kirchenasyl vehement einsetzt: "Asyl in der Kirche" macht sich Sorgen anlässlich "vermehrter Räumungen, Räumungsversuche oder Räumungsandrohungen seit letztem Sommer in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen." Welches sind die Regeln rund um das Kirchenasyl, das sich im Spannungsfeld zwischen Humanität und Rechtsstaatlichkeit bewegt? Das die einen als wichtigen Akt der Nächstenliebe und als ethische Verpflichtung sehen, die anderen aber als Untergraben des Rechtsstaats und des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz.
Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass Bundesinnenministerin Faeser die Mittel für Aufnahme- und Resettlementprogramme wie das Bundesaufnahmeprogramm im kommenden Jahr um fast 90 Prozent kürzen will. Damit werden die Menschen aus Afghanistan, die sich gemeinsam mit Deutschland und den westlichen Verbündeten für die Demokratie in Afghanistan eingesetzt hatten, verraten und allein gelassen. Die Bundesregierung hatte versprochen, monatlich bis zu 1.000 gefährdete Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verurteilt die Messerattacke von Mannheim auf das Schärfste. Diese und andere abscheuliche Taten radikaler Islamisten dürfen jedoch nicht dazu benutzt werden, Muslime pauschal unter Generalverdacht zu stellen.
Sind Frauen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt, so ist dies ein von EU-Ländern anzuerkennender Grund für die Gewährung internationalen Schutzes. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vergangenen Dienstag.
Der Berliner Migrationsforscher Ruud Koopmans wirft in "Die Asyl-Lotterie. Eine Bilanz der Flüchtlingspolitik von 2015 bis zum Ukraine-Krieg" einen differenzierten und kritischen Blick auf die benannte politische wie soziale Problematik. Dabei gelingt es ihm in anschaulicher Darstellung und verständlicher Schreibe, viele kursierende Einseitigkeiten und Klischees der unterschiedlichsten Seiten im aufklärerischen Sinne zu hinterfragen.
Was wurde in der EU gelacht, als Donald Trump 2016 mit dem Versprechen antrat, eine Mauer zu Mexiko zu bauen. Doch schon bald blieben manchen die Lacher im Halse stecken, als die europäische Grenzschutzagentur Frontex mit dem Vorwurf illegaler Pushbacks konfrontiert war und die ersten stacheldrahtbewehrten Zäune an den Außengrenzen Bulgariens und Griechenlands auftauchten. Nun hat Polen angekündigt, eine 5,5 Meter hohe Mauer zu Belarus bauen zu wollen – um Geflüchtete vom Grenzübertritt abzuhalten. Ein Kommentar von Adrian Beck.
Der atheistische Ex-Muslim Naveed Akram soll in die islamische Republik Pakistan abgeschoben werden, obwohl dort der Abfall vom Islam unter Strafe steht. Atheismus oder sogenannte Beleidigung des Propheten kann dort tödlich enden.
Mitte August sprach der hpd mit dem bekannten tunesischen Aktivisten Nacer Amari. Zahlreiche namhafte atheistische Nichtregierungsorganisationen unterstützten ihn bei seinem Asylantrag in Dänemark mit offenen Briefen und Spendenaufrufen. Eine Hintergrundrecherche warf jedoch ernste Zweifel an der Authentizität von Amaris Geschichte und seiner Integrität auf. Eine Indizienchronologie.
Fünf Jahre ist es nun her, seit Angela Merkel mit dem Satz "Wir schaffen das" ein Signal in der deutschen Migrationspolitik setzte. Hunderttausende Flüchtlinge suchten damals Asyl in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die Entwicklung seither ist auch ein Thema für die Forschung. In der Max-Planck-Gesellschaft hat sich eine interdisziplinäre Wissenschaftsinitiative mit den Herausforderungen von Migration, mit Integration und Exklusion befasst. In diesem Rahmen analysierten zwei Studien die Situation von Menschen in den EU-Hotspots auf den griechischen Inseln und in den sogenannten Ankerzentren in Deutschland. In beiden Einrichtungen – so das Ergebnis – werden grundlegende Rechte von Asylsuchenden verletzt.